AGB
Präambel
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages, den Sie mit uns abschließen.
I. Vertragsabschluss, Kursgebühr und Fälligkeit
Der Vertrag ist geschlossen, sobald Sie uns Ihre unterschriebene Anmeldung sowie Ihre Ermächtigung zum Einzug des Kurshonorars von Ihrem Konto übermittelt haben.
Bei Wochenkursen, Wochenendkursen, Saisonkursen und Schultanzkursen kommt der Vertrag auch dann zustande, wenn mit Vorlage der unterschriebenen Anmeldung die Kursgebühr in bar entrichtet wird.
Die Einzugsermächtigung muss uns vor der ersten Tanzstunde vorliegen. Soll die Kursgebühr in bar oder per Kartenzahlung entrichtet werden, ist diese spätestens zu Beginn der ersten Tanzstunde zu zahlen.
Bei Jahreskursen / Medaillenkursen / unbefristeter Kursteilnahme handelt es sich bei der Kursgebühr um eine sog. Jahresgebühr. Diese Jahresgebühr ist in monatlichen gleichmäßigen Beträgen zu zahlen. Sie fällt entsprechend auch in den Monaten in voller Höhe an, in denen kein Unterricht oder nur eingeschränkter Unterricht stattfindet.
Die Beträge sind monatlich im Voraus fällig und zahlbar jeweils zum 1. eines Monats. Wir werden diese Beträge entsprechend dieser Fälligkeitsregelung von Ihrem Konto abbuchen.
II. Durchführung der Tanzkurse
Der Unterricht findet in geschlossenen Kursen in den Räumlichkeiten unserer Tanzschule, Werner-von-Siemens-Str. 3, 49124 Georgsmarienhütte, statt.
Soll der Kurs an einer anderen Örtlichkeit durchgeführt werden, wird dies den Kursteilnehmern vor ihrer Anmeldung durch die Tanzschule bekanntgegeben.
An gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.
Soweit es Jahreskurse für Singles betrifft, findet zudem Unterricht während der gesetzlichen Schulferien nicht statt.
Soweit es Jahreskurse für Paare betrifft, gilt, dass der Kurs an 42 Abenden im Jahr stattfindet. Die Pausenzeiten bestimmt die Tanzschule nach eigenem Ermessen, wobei sie sich grundsätzlich an den Schulferien in Niedersachsen orientiert. Ausnahmen davon sind in begründeten Fällen möglich.
III. Kündigung des Vertrages
Verträge über Wochenkurse, Wochenendkurse, Saisonkursen und Schultanzkurse können, nachdem sie von vornherein befristet geschlossen worden sind, nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Das Vorliegen eines wichtigen Grundes, z. B. einer Erkrankung, die die Teilnahme am Kurs unmöglich macht, ist der Tanzschule in geeigneter Weise, z. B. durch Vorlage eines ärztlichen Attests, nachzuweisen.
In diesem Fall wird das Kurshonorar anteilig für den Zeitraum gutgeschrieben, für den der Kurs zum Zeitpunkt vom Eingang der fristlosen Kündigung und des Nachweises des Kündigungsgrundes noch nicht in Anspruch genommen worden ist.
Der Kunde erhält in diesen Fällen einen Wertgutschein über ein anteiliges Kurshonorar. Diesen Wertgutschein kann er bei Buchung eines anderen Kurses in der Tanzschule binnen einer Frist von 12 Monaten seit Ausstellung des Wertgutscheins einlösen. Der Gutschein ist nicht übertragbar. Eine Auszahlung des Betrages kann nicht verlangt werden.
Soweit es Jahreskurse / Medaillenkurse betrifft, ist der Vertrag kündbar mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Quartals. Für Verträge, die am 01.03.2022 oder danach geschlossen worden sind, beträgt die Kündigungsfrist abweichend einen Monat zum Monatsende. Die Kündigung muss der Tanzschule bis zum Ablauf der Frist schriftlich oder per Mail zugegangen sein.
IV. Haftung für Schäden
Wir sind jederzeit bemüht, unsere Tanzschule für Sie in einem nicht nur optisch sondern auch technisch einwandfreien Zustand zu erhalten.
Sollte dennoch ein Schaden auftreten, haften wir für Schäden von Leben, Körper und Gesundheit auch bei fahrlässiger Pflichtverletzung, bei sonstigen Schäden allerdings nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt sowohl für die Nutzung unserer Räumlichkeiten als auch für die Benutzung unseres Kundenparkplatzes.
Wir übernehmen entsprechend insbesondere keine Haftung für die Sicherheit von Gegenständen / Wertgegenständen, die Sie während der Durchführung von Tanzstunden und Veranstaltungen in den Garderoben zurücklassen.
Wir weisen hier gesondert darauf hin, dass weder die Außeneingangstür noch die Garderobentüren während der Durchführung von Tanzstunden abgeschlossen sind.
Die obigen Regelungen für Schadenersatzansprüche wegen Verschuldens gelten auch für Erfüllungsgehilfen oder sonstige Vertreter der Geschäftsführung.
V. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist der Sitz der Tanzschule.
Findet der Tanzkurs nicht am Sitz der Tanzschule in Georgsmarienhütte statt, ist Erfüllungsort, soweit es die Verpflichtung der Tanzschule betrifft, Tanzunterricht zu erteilen, der Ort an dem der Kurs stattfindet.
Hinsichtlich der übrigen Verpflichtungen, insbesondere der Verpflichtung zur Zahlung des Kursbeitrages, bleibt Erfüllungsort der Sitz der Tanzschule.
Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus dem Vertrag ist der Sitz der Tanzschule.
VI. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht.
Die Vertragspartner verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Inhalt der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen am nächsten kommen.
Sollte sich herausstellen, dass der Vertrag eine Lücke enthält, verpflichten sich die Parteien, diese vertragliche Lücke durch eine Vereinbarung zu schließen, die ihrem Sinn und Zweck nach dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Lücke bereits bei Abschluss des ursprünglichen Vertrages bekannt gewesen wäre.
SO ERREICHEN SIE UNS!
Wenn Sie eine Fragen haben, schreiben Sie uns oder rufen Sie uns bitte an.